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Regiebericht-Vorlage für Handwerksbetriebe

Stundenlohnarbeiten werden nicht bezahlt, weil sie geleistet wurden, sondern weil sie nachweisbar sind. Diese Vorlage hat die Felder, an denen Regieberichte üblicherweise scheitern: wer die Arbeit angeordnet hat, und die Gegenzeichnung des Auftraggebers.

Mit Feld für die Anordnung
Gegenzeichnung durch den Auftraggeber
Nach § 15 VOB/B aufgebaut
Keine Anmeldung, keine Daten
Regie 2026-041 offen
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Zusatz Steigleitung 6,5 h
Material 214,80 €

Diese Betriebe arbeiten täglich mit apvros

Über 10 Betriebe vertrauen auf apvros. Anderswo sind Sie einer von 30.000 – hier hebt der Entwickler selbst ab.

Regiebericht zum Ausdrucken oder Ausfüllen

Ein Blatt je Einsatz. Auf der Baustelle ausfüllen, vom Auftraggeber gegenzeichnen lassen, einreichen — das ist der ganze Vorgang.

Nichts wird gespeichert und nichts übertragen — das Formular liegt nur in Ihrem Browser.

Regiebericht / StundenlohnzettelNachweis über Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)

Name Tätigkeit / Anordnung von bis Pause Std. Satz
Summe Stunden und Material (siehe Rückseite)
Datum, Unterschrift Auftraggeber / Bauleitung
Datum, Unterschrift ausführender Betrieb

Wer die Arbeit angeordnet hat, gehört in die Spalte „Tätigkeit / Anordnung“ — mit Namen. Bei Verträgen nach VOB/B sind die Zettel werktäglich oder wöchentlich einzureichen.

Sechs Werktage — und dann gilt der Zettel als anerkannt

Das ist die nützlichste Regel des ganzen Themas, und die meisten Betriebe kennen sie nicht.

Bei Verträgen nach VOB/B sind Stundenlohnzettel laut § 15 Absatz 3 „werktäglich oder wöchentlich“ einzureichen. Der Auftraggeber hat die bescheinigten Zettel dann „unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang“ zurückzugeben.

Und dann kommt der Satz, auf den es ankommt: „Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt.“

Wer also zügig einreicht und den Zugang belegen kann, hat nach sechs Werktagen entweder einen bescheinigten Zettel oder einen, der als anerkannt gilt. Wer sammelt und am Monatsende alles auf einmal schickt, verschenkt genau diese Wirkung — und liefert dem Auftraggeber das Argument, er könne das nach so langer Zeit nicht mehr prüfen.

Voraussetzung ist, dass VOB/B vereinbart ist. Bei einem reinen BGB-Vertrag gilt die Regel nicht; dann zählt, was im Vertrag steht. Ein Blick hinein lohnt sich vor dem ersten Regiebericht.

Diese Vorlage ist eine Arbeitshilfe und keine Rechtsberatung. Was Ihr Betrieb genau aufzeichnen muss, hängt von Branche, Tarifvertrag und Arbeitszeitmodell ab — im Zweifel bei der Handwerkskammer oder Ihrem Steuerberater nachfragen.

Vier Felder entscheiden, ob der Bericht später hält

Ein Regiebericht ist kein Stundenzettel. Er richtet sich an den Auftraggeber und muss einer Nachfrage standhalten, die Monate später kommt.

Wer hat es angeordnet

Der häufigste Einwand lautet: „Das habe ich nie beauftragt.“ Mit Namen und Datum der Anordnung im Bericht ist das keine Diskussion mehr.

Die Gegenzeichnung

Auf der Baustelle bescheinigt ist ein Nachweis. Zwei Wochen später per E-Mail nachgereicht ist eine Bitte — und die Sechs-Tage-Wirkung ist verschenkt.

Die Tätigkeit im Klartext

„Zusatzarbeiten“ reicht nicht. „Steigleitung DN50 zusätzlich verlegt, weil Bestand nicht wie geplant nutzbar“ reicht.

Material getrennt ausgewiesen

Stunden und Material sind zwei verschiedene Diskussionen. Wer sie in eine Summe wirft, verliert beide auf einmal.

Regiebericht am Handy, mit Unterschrift auf dem Display

In apvros entsteht der Regiebericht dort, wo die Arbeit passiert: Stunden und Material zum Auftrag erfassen, der Auftraggeber unterschreibt am Display, das Büro sieht ihn am selben Tag. Damit ist Einreichen keine Fleissaufgabe mehr, sondern passiert von selbst.

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Vom Nachweis zur Rechnung

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Fragen zum Regiebericht

Praktisch dasselbe. „Stundenlohnzettel“ ist der Begriff, den § 15 VOB/B verwendet; „Regiebericht“ ist die im Handwerk übliche Bezeichnung. Beide halten fest, wer welche Arbeit angeordnet hat, was gemacht wurde, wie lange es gedauert hat und welches Material dafür nötig war.

Wichtig ist die Gegenzeichnung durch den Auftraggeber. Sie ist der eigentliche Zweck des Blattes.

Bei einem VOB/B-Vertrag arbeitet die Frist für Sie: gibt er die eingereichten Zettel nicht innerhalb von sechs Werktagen nach Zugang zurück, gelten sie nach § 15 Abs. 3 als anerkannt. Deshalb ist es wichtig, den Zugang belegen zu können — Übergabe gegen Empfangsbestätigung, E-Mail oder Einschreiben.

Ohne VOB/B gilt diese Regel nicht. Dann halten Sie die Verweigerung schriftlich fest, mit Datum, Namen und Grund.

§ 15 Abs. 3 VOB/B nennt „werktäglich oder wöchentlich“. Nicht monatlich, und nicht am Ende der Baustelle.

Das ist keine Formalie: je länger Sie sammeln, desto plausibler wirkt der Einwand, die Leistung sei nicht mehr prüfbar — und desto eher fehlt am Ende ein Zettel ganz.

Ja, sie haben verschiedene Empfänger. Der Stundenzettel ist die Arbeitszeitaufzeichnung nach § 17 MiLoG beziehungsweise § 16 ArbZG für den eigenen Betrieb und die Lohnabrechnung. Der Regiebericht ist der Nachweis gegenüber dem Auftraggeber.

Dieselbe Stunde steht deshalb oft auf zwei Blättern. Genau dieses doppelte Erfassen ist der häufigste Anlass, auf eine Software umzustellen.