Ablauf Module Screenshots Preise FAQ apvros lite Demo anfragen
Kostenlos, ohne Anmeldung

Stundenzettel-Vorlage für Handwerksbetriebe

Eine Vorlage, die Sie sofort ausdrucken oder am Rechner ausfüllen können — mit Baustelle, Tätigkeit und Pause, weil ein Stundenzettel ohne Zuordnung zur Baustelle später niemandem hilft. Kein Formular davor, keine E-Mail-Adresse.

Nach § 17 MiLoG aufgebaut
Druckt sauber auf A4
Keine Anmeldung, keine Daten
Mit Pausen und Summe
Stundenzettel A4
undefined
Mo 02.09. 8,5 h
Di 03.09. 9,0 h
Mi 04.09. 7,5 h

Diese Betriebe arbeiten täglich mit apvros

Über 10 Betriebe vertrauen auf apvros. Anderswo sind Sie einer von 30.000 – hier hebt der Entwickler selbst ab.

Stundenzettel zum Ausdrucken oder Ausfüllen

Kopfdaten einmal eintragen, dann leer ausdrucken für die Mappe im Auto — oder gleich am Rechner fertig ausfüllen. Beides ohne Anmeldung.

Nichts wird gespeichert und nichts übertragen — das Formular liegt nur in Ihrem Browser.

StundenzettelArbeitszeitaufzeichnung nach § 17 MiLoG und § 16 ArbZG

Datum Baustelle / Auftrag Tätigkeit Beginn Ende Pause Stunden
Summe der Stunden im Monat
Datum, Unterschrift Mitarbeiter/in
Datum, Unterschrift Betrieb

Beginn, Ende und Pausen werden je Arbeitstag eingetragen — im Baugewerbe spätestens sieben Kalendertage nach dem Arbeitstag (§ 17 MiLoG). Aufbewahrung mindestens zwei Jahre.

Sechs Angaben, ohne die der Zettel später nichts wert ist

Die meisten selbstgebauten Stundenzettel haben Datum und Stunden — und sonst nichts. Genau dann fehlt bei einer Prüfung oder in der Nachkalkulation das Entscheidende.

Beginn, Ende und Dauer

Alle drei, nicht nur die Summe. § 17 MiLoG nennt sie ausdrücklich einzeln — eine Tagessumme allein erfüllt die Vorschrift nicht.

Die Pause

Die Pause ist keine Arbeitszeit. Ohne sie sieht ein Neun-Stunden-Tag wie neun Arbeitsstunden aus, und die Grenze von acht Stunden ist überschritten, ohne dass es stimmt.

Baustelle oder Auftrag

Die Spalte, die auf fast keiner Vorlage steht — und die einzige, mit der sich hinterher sagen lässt, ob eine Baustelle Geld gebracht hat.

Die Tätigkeit

Ein Wort genügt: Montage, Anfahrt, Aufmaß, Gewährleistung. Damit lässt sich unterscheiden, was verrechenbar war und was nicht.

Beide Unterschriften

Der unterschriebene Zettel ist der Unterschied zwischen einer Behauptung und einem Nachweis. Das gilt in beide Richtungen.

Die Monatssumme

Sie muss zur Lohnabrechnung passen. Weicht sie ab, findet man den Fehler nur, wenn die Einzelzeilen noch da sind.

Zwei Vorschriften, und für den Bau gilt die strengere

Kurz und ohne Panikmache — im Wortlaut, damit nichts hineingelesen wird.

§ 17 Mindestlohngesetz verlangt für die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen — darunter das Baugewerbe — die Aufzeichnung von „Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit“. Und zwar „spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages“. Aufzubewahren sind die Aufzeichnungen „mindestens zwei Jahre“.

Sieben Tage ist der Punkt, an dem Papier praktisch scheitert: ein Zettel, der bis Monatsende im Auto liegt, erfüllt diese Frist nicht.

§ 16 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz gilt für alle Betriebe und verlangt die Aufzeichnung der „über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit“ — also dessen, was über acht Stunden hinausgeht. Auch hier: mindestens zwei Jahre aufbewahren.

Dazu kommt die Rechtsprechung. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden, dass Arbeitgeber schon nach dem Arbeitsschutzgesetz ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen müssen — nicht erst, wenn eine Branchenvorschrift es verlangt.

Diese Vorlage ist eine Arbeitshilfe und keine Rechtsberatung. Was Ihr Betrieb genau aufzeichnen muss, hängt von Branche, Tarifvertrag und Arbeitszeitmodell ab — im Zweifel bei der Handwerkskammer oder Ihrem Steuerberater nachfragen.

Woran der Zettel scheitert — und wann sich das lohnt zu ändern

Diese Vorlage ist ehrlich gemeint. Für einen Ein-Personen-Betrieb ohne Angestellte ist Papier vollkommen ausreichend.

Er kommt zu spät

Sieben Kalendertage sind die Frist im Baugewerbe. Ein Zettel, der bis Monatsende im Auto liegt, ist nicht nur unpraktisch — er ist zu spät.

Er wird abgeschrieben

Jede Zeile wandert von Hand in die Lohnabrechnung und ein zweites Mal in die Nachkalkulation. Zweimal abschreiben heisst zweimal Gelegenheit für einen Zahlendreher.

Er rechnet nicht nach

Wie viele Stunden auf Auftrag 2024-118 gingen, steht auf sechs Zetteln von vier Mitarbeitern. Die Antwort dauert eine halbe Stunde — oder sie wird nie gestellt.

Stunden am Handy statt auf Papier

In apvros erfasst der Mitarbeiter die Stunde direkt zum Auftrag — mit Baustelle, Tätigkeit und Pause, so wie auf dieser Vorlage. Der Unterschied: die Zahl ist am selben Abend im Büro, die Sieben-Tage-Frist also kein Thema mehr.

Kostenlose Demo anfragen

Software statt Zettel

Alle Vorlagen zum Ausdrucken

Fragen zum Stundenzettel

§ 17 MiLoG nennt „Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit“ — alle drei. Eine reine Tagessumme erfüllt das nicht. Deshalb hat diese Vorlage eigene Spalten für Beginn, Ende und Pause.

Diese Pflicht gilt für die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen, zu denen das Baugewerbe gehört, sowie für geringfügig Beschäftigte. Für alle anderen Betriebe greift § 16 Abs. 2 ArbZG, der die Aufzeichnung der Zeit über acht Stunden verlangt.

Im Anwendungsbereich des § 17 MiLoG „spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages“. Also innerhalb einer Woche nach dem Arbeitstag — nicht am Monatsende.

Genau daran scheitert der Zettel in der Mappe im Auto. Wer bei Papier bleibt, sollte die Zettel wöchentlich einsammeln, nicht monatlich.

Nach § 17 MiLoG und nach § 16 Abs. 2 ArbZG jeweils mindestens zwei Jahre. Sind die Aufzeichnungen zugleich Grundlage der Lohnabrechnung, gelten für die steuerlichen Unterlagen längere Fristen — dazu gibt Ihr Steuerberater eine verbindliche Auskunft.

Praktischer Rat unabhängig von der Frist: wegwerfen erst, wenn auch die dazugehörige Baustelle abgerechnet und die Gewährleistung abgelaufen ist.

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden, dass sich aus dem Arbeitsschutzgesetz bereits die Pflicht ergibt, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen — unabhängig davon, ob eine Branchenvorschrift greift.

Was das im Einzelnen bedeutet, ist Gegenstand der laufenden Gesetzgebung. Wer heute schon erfasst, muss sich um die Änderung nicht kümmern.

Der Stundenzettel ist die Arbeitszeitaufzeichnung eines Mitarbeiters — sie geht in die Lohnabrechnung. Der Regiebericht beziehungsweise der Stundenlohnzettel nach § 15 VOB/B ist der Nachweis gegenüber dem Auftraggeber über Arbeiten, die nach Aufwand abgerechnet werden.

Beide betreffen dieselben Stunden, haben aber verschiedene Empfänger. Wer nur Stundenzettel führt, kann Stundenlohnarbeiten oft nicht durchsetzen.