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Für Elektrobetriebe in Deutschland

Rechnungsprogramm für Elektrobetriebe

Viele kleine Rechnungen sind teurer als eine große — nicht im Porto, sondern in der Zeit. Genau deshalb bleiben im Elektrobetrieb Kleinaufträge liegen, bis sie niemand mehr nachvollziehen kann.

Ohne Mindestlaufzeit
Der Entwickler am Telefon
XRechnung im Grundumfang
Cloud oder eigener Server
PRÜFTERMIN Fällig
DGUV V3 · Objekt Nord
Intervall jährlich
Letzte Prüfung 03/2025

Diese Betriebe arbeiten täglich mit apvros

4,9 Bewertungen auf Google

Über 10 Betriebe vertrauen auf apvros. Anderswo sind Sie einer von 30.000 – hier hebt der Entwickler selbst ab.

Woran es im Alltag hängt

Installation, Prüfung, Dokumentation. Im Elektrobereich hängt besonders viel an Nachweisen: Was wurde geprüft, von wem, wann, mit welchem Ergebnis — und wo liegt das Protokoll, wenn jemand danach fragt. Dazu Wallboxen und PV-Anlagen, bei denen die Anmeldung genauso zum Auftrag gehört wie die Montage.

Die Rechnung wird geschrieben, wenn Zeit ist — also am Freitagabend oder gar nicht. Je länger sie liegt, desto mehr fehlt darin: Regieleistungen, Zusatzmaterial, die Fahrt am Samstag.

Bei Elektrobetrieben kommt das besonders an diesen Stellen zusammen:

  • Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3, die über Jahre laufen
  • Prüfprotokolle und Messwerte, die im Ordner liegen statt beim Objekt
  • Kleinaufträge, deren Stunden nie verrechnet werden, weil sie zu klein wirken
  • Anlagenhistorie je Objekt, die im Kopf eines Monteurs steckt
  • Die Anmeldung einer PV-Anlage, die zwischen Montage und Rechnung untergeht

Und die Rechnung selbst ist keine Formsache. § 14 Abs. 4 UStG verlangt zehn Pflichtangaben; fehlt eine davon, kann Ihrem Kunden der Vorsteuerabzug gestrichen werden, und Sie schreiben neu. § 14 Abs. 2 UStG setzt in bestimmten Fällen eine Frist von sechs Monaten nach der Leistung. Dazu kommt die E-Rechnung: § 14 Abs. 1 UStG definiert sie als "eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird" — ein PDF per Mail ist damit ausdrücklich keine. Nach § 27 Abs. 38 UStG dürfen Sie Papier oder ein anderes elektronisches Format noch bis 31.12.2026 verwenden, und bis 31.12.2027, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat. Für viele Betriebe heißt das: ein Jahr, für größere weniger.

Die Frage, an der Sie es messen können: Wie viele Tage liegen bei Ihnen zwischen Fertigstellung und Rechnung?

Was bei Elektrobetrieben anders ist

Elektrobetriebe leben von der Dokumentation. Ein Prüfprotokoll, das man drei Jahre später in zwei Minuten findet, ist im Schadensfall mehr wert als jede Erinnerung. Und die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist ein Auftrag, der sich von selbst meldet — vorausgesetzt, die Frist ist irgendwo hinterlegt und nicht im Kopf.

Die Sammelrechnung ist im Elektrobereich das wirksamste Werkzeug. Wenn ein Hausverwalter im Monat sieben Kleineinsätze hat, ist eine Rechnung über alle sieben nicht nur weniger Arbeit, sondern auch für ihn übersichtlicher. Voraussetzung ist, dass jeder Einsatz erfasst und dem Kunden zugeordnet ist — sonst ist die Sammelrechnung ein Erinnerungsprotokoll.

Der zweite Punkt ist der Nachweis. Bei einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist das Protokoll die Leistung, nicht die Stunde. Wenn es am Objekt hängt und mit der Rechnung zusammen herausgeht, entfällt die Rückfrage. Wenn es im Ordner liegt, kommt sie — und mit ihr eine Woche Zahlungsverzug.

Für kommunale Auftraggeber, bei Elektrobetrieben oft Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäude, ist die XRechnung heute schon Pflicht. Für alle anderen Rechnungen an Unternehmen läuft die Papierfrist nach § 27 Abs. 38 UStG bis 31.12.2026 und bis 31.12.2027 nur bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro. Wer beides mit demselben System erledigt, muss die Frage nicht zweimal lösen.

Rechnungen ohne Zettel

Drei Dinge ändern sich im Alltag — und alle drei hängen daran, dass Daten dort entstehen, wo gearbeitet wird.

Aus dem Auftrag heraus fakturieren

Erfasste Stunden und Material stehen bereits am Objekt. Die Rechnung entsteht daraus, statt neu zusammengesucht zu werden — bei Elektrobetriebe ist das der Unterschied zwischen Bestätigen und Rekonstruieren.

  • Stunden und Material stehen bereits da
  • Abschlagsrechnungen zum Auftrag möglich
  • Offener Rest bleibt sichtbar

XRechnung im Grundumfang, nicht im Zusatzpaket

apvros erzeugt das strukturierte Format, das § 14 UStG meint — für öffentliche Auftraggeber heute, für Rechnungen an andere Unternehmen ab dem Ende der Übergangsfrist. Ohne Aufpreis und ohne Zusatzmodul.

  • XRechnung im Grundumfang
  • Strukturiertes Format nach § 14 UStG
  • Kein Aufpreis für das Format

Nichts vergessen, was verrechnet gehört

Weil alles am Objekt hängt, fällt beim Fakturieren auf, was noch offen ist. Gerade Zählerschranktausch, E-Check und Störungssuche gehen sonst unter.

  • Offene Posten je Kunde
  • Noch nicht Fakturiertes sichtbar
  • Sammelrechnungen über mehrere Aufträge

Schauen wir uns Ihren Ablauf an

In einer kostenlosen Demo gehen wir Ihren tatsächlichen Ablauf durch — mit Ihren Leistungen und Positionen, nicht mit Beispieldaten. Wenn dabei herauskommt, dass Sie das nicht brauchen, sagen wir Ihnen das.

Kostenlose Demo anfragen

Am Handy dort, wo die Arbeit passiert

Der Teil, der entscheidet, ob eine Handwerkersoftware benutzt wird oder nicht: was die Mannschaft draußen damit anfangen kann.

Voller Umfang, keine Sparansicht

Was im Büro geht, geht am Handy: iOS, Android und im Browser. apvros ist für die Baustelle gebaut und nicht als Bürosystem mit nachgereichter App.

Stunden dort, wo sie anfallen

Auf den Auftrag gebucht statt am Abend abgetippt. Erfasst wird auf der Baustelle, freigegeben im Büro.

Fotos am Auftrag, nicht in der Galerie

Schadstelle, Fortschritt, Mangel — das Bild hängt am richtigen Auftrag und ist im Bautagebuch wieder zu finden.

Material vom Katalog auf die Baustelle

Aus dem Großhändlerkatalog gebucht, wo es verbaut wird. Am Monatsende steht es in der Nachkalkulation.

Fragen zu Rechnungen bei Elektrobetrieben

Ja, im Grundumfang und ohne Zusatzmodul. § 14 Abs. 1 UStG definiert die E-Rechnung als "eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird" — ein PDF per Mail ist damit ausdrücklich keine.

Zur Frist: nach § 27 Abs. 38 UStG dürfen Sie Papier oder ein anderes elektronisches Format noch bis 31.12.2026 verwenden, und bis 31.12.2027, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat. Für öffentliche Auftraggeber brauchen Sie das Format schon heute.

Ja. Über einen längeren Zeitraum erfasste Einsätze desselben Kunden lassen sich zu einer Sammelrechnung zusammenfassen, mit den einzelnen Positionen als Nachweis. Für Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften ist das der übliche Weg.

Ja. Das Protokoll hängt am Objekt und lässt sich der Rechnung beilegen. Der Grund, es am Objekt zu führen und nicht an der Rechnung: ein Objekt hat über Jahre viele Aufträge, und beim nächsten Mal suchen Sie nach dem Objekt, nicht nach einer Rechnungsnummer von 2023.

Für Rechnungen gelten die steuerlichen Aufbewahrungsfristen; für die Arbeitszeitaufzeichnungen nennen § 17 MiLoG und § 16 Abs. 2 ArbZG jeweils zwei Jahre. Das sind verschiedene Fristen für verschiedene Unterlagen — wer beides im selben System führt, muss sich nur eine Frage stellen und nicht zwei Ordner durchsehen.