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Für SHK-Betriebe in Deutschland

Zeiterfassung für SHK-Betriebe

Im SHK-Betrieb entstehen Stunden an vielen kleinen Stellen: die Wartungsfahrt am Vormittag, der Störungsdienst am Sonntag, die halbe Stunde Nacharbeit beim Stammkunden. Genau diese gehen am häufigsten verloren.

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Woran es im Alltag hängt

Sanitär, Heizung, Klima — dazu Störungsdienst, Wartungsverträge und Anlagen, die fünfzehn Jahre nach dem Einbau noch betreut werden. Kaum ein Gewerk hat so viel Wiederkehrendes, und seit dem Gebäudeenergiegesetz kommt das Wärmepumpengeschäft als ganze zweite Baustelle dazu.

Stunden werden auf Zetteln notiert, in WhatsApp geschickt oder abends aus dem Gedächtnis rekonstruiert. Am Monatsende sitzt jemand da und tippt alles ab — und was dabei fehlt, wird nie verrechnet.

Bei SHK-Betrieben kommt das besonders an diesen Stellen zusammen:

  • Wartungstermine, die niemand im Kopf hat, bis der Kunde anruft
  • Der Störungsdienst am Wochenende, dessen Stunden am Montag niemand mehr genau weiß
  • Welche Umwälzpumpe vor vier Jahren in diesem Objekt verbaut wurde
  • Materialpreise, die sich beim Großhändler ständig ändern
  • Der hydraulische Abgleich, der dokumentiert gehört und nicht im Kopf

Dazu kommt die Pflicht, und die ist in Deutschland konkreter, als viele denken. § 17 MiLoG verlangt die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit — und zwar binnen sieben Kalendertagen, aufzubewahren zwei Jahre. § 16 Abs. 2 ArbZG verlangt zusätzlich die Aufzeichnung aller Zeiten über die werktägliche Arbeitszeit hinaus. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im Grundsatz für alle Arbeitgeber. Ein Stapel Zettel erfüllt das formal — bei einer Prüfung ist "das haben wir immer so gemacht" aber keine brauchbare Auskunft.

Die Frage, an der Sie es messen können: Wie viele Stunden im letzten Quartal sind nicht auf einer Rechnung gelandet?

Was bei SHK-Betrieben anders ist

Ein SHK-Betrieb verkauft nicht die Anlage, sondern die fünfzehn Jahre danach. Wer weiß, welcher Kessel in welchem Objekt hängt und wann er zuletzt gewartet wurde, verkauft die nächste Wartung von selbst — und wenn der Kunde auf Wärmepumpe umstellt, ist die Anlagenakte das Angebot.

Der Störungsdienst ist der ehrlichste Prüfstein. Wer am Sonntagabend ausrückt, notiert die Zeit selten mit — und am Montag wird geschätzt. Geschätzt heißt im Handwerk fast immer: zu wenig. Die Zuschläge für Wochenende, Feiertag und Nachtstunden fallen dabei ebenfalls unter den Tisch, obwohl sie der Grund sind, warum sich ein Störungsdienst überhaupt rechnen soll.

Der zweite Punkt sind Wartungsfahrten. Eine Heizungswartung dauert vielleicht vierzig Minuten, die Anfahrt genauso lang. Wer nur die Wartung verrechnet, arbeitet die Anfahrt gratis — und bei zweihundert Wartungen im Jahr ist das kein Rundungsfehler, sondern eine Stelle vor dem Komma.

Wenn die Stunden am Objekt und am Wartungsvertrag hängen, fällt beides beim Fakturieren auf, statt in der Erinnerung zu verschwinden. Und die Sieben-Tage-Frist des § 17 MiLoG erledigt sich dabei nebenbei, weil die Zeit am Tag der Arbeit entsteht und nicht am Monatsende.

Zeiterfassung ohne Zettel

Drei Dinge ändern sich im Alltag — und alle drei hängen daran, dass Daten dort entstehen, wo gearbeitet wird.

Erfassung am Handy, direkt zum Auftrag

Der Monteur startet die Zeit am Objekt. Kein Zettel, keine Übertragung, keine Erinnerungslücke — und die Zuordnung stimmt, weil sie dort entsteht, wo gearbeitet wird.

  • Start und Stopp mit zwei Handgriffen
  • Funktioniert auch ohne Empfang am Objekt
  • Zuordnung entsteht beim Erfassen

Stunden hängen am richtigen Auftrag

Nicht in einer Liste, sondern beim Objekt und Wartungsvertrag. Damit steht die Nachkalkulation von selbst zur Verfügung — Sie sehen je Auftrag, was kalkuliert war und was tatsächlich angefallen ist.

  • Nachkalkulation ergibt sich nebenbei
  • Sichtbar, was noch nicht verrechnet ist
  • Mehrere Mitarbeiter auf einem Auftrag

Auswertung ohne Abtippen

Lohnabrechnung und Monatsabschluss greifen auf dieselben Daten zu, aus denen die Rechnung entsteht. Die Sieben-Tage-Frist des MiLoG erledigt sich dabei nebenbei. Für SHK-Betriebe heißt das: Stunden im Störungsdienst und Wartungsfahrten sind belegt statt geschätzt.

  • Keine Übertragung ins Büro
  • Sieben-Tage-Frist des MiLoG miterledigt
  • Lohnabrechnung aus denselben Daten

Schauen wir uns Ihren Ablauf an

In einer kostenlosen Demo gehen wir Ihren tatsächlichen Ablauf durch — mit Ihren Leistungen und Positionen, nicht mit Beispieldaten. Wenn dabei herauskommt, dass Sie das nicht brauchen, sagen wir Ihnen das.

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Am Handy dort, wo die Arbeit passiert

Der Teil, der entscheidet, ob eine Handwerkersoftware benutzt wird oder nicht: was die Mannschaft draußen damit anfangen kann.

Voller Umfang, keine Sparansicht

Was im Büro geht, geht am Handy: iOS, Android und im Browser. apvros ist für die Baustelle gebaut und nicht als Bürosystem mit nachgereichter App.

Stunden dort, wo sie anfallen

Auf den Auftrag gebucht statt am Abend abgetippt. Erfasst wird auf der Baustelle, freigegeben im Büro.

Fotos am Auftrag, nicht in der Galerie

Schadstelle, Fortschritt, Mangel — das Bild hängt am richtigen Auftrag und ist im Bautagebuch wieder zu finden.

Material vom Katalog auf die Baustelle

Aus dem Großhändlerkatalog gebucht, wo es verbaut wird. Am Monatsende steht es in der Nachkalkulation.

Fragen zu Zeiterfassung bei SHK-Betrieben

Ja, und das ist keine Randbedingung, sondern der Normalfall: im Keller eines Altbaus, im Rohbau, auf dem Dach hinter dem Giebel. Die Erfassung läuft am Gerät, die Übertragung erfolgt, sobald wieder Verbindung besteht. Wichtig ist, dass der Monteur nicht warten muss und nichts doppelt eingibt.

Über eigene Zeitarten für Wochenende, Feiertag und Nachtstunden, die beim Fakturieren automatisch mit dem hinterlegten Zuschlag gerechnet werden. Welche Sätze bei Ihnen gelten, richten wir bei der Einführung gemeinsam ein — die kommen aus Ihrem Tarifvertrag und Ihren Vereinbarungen, nicht aus einer Voreinstellung, die zu Ihrem Betrieb nicht passt.

Ja. Weil Stunden am Auftrag hängen und nicht in einer separaten Liste, sehen Sie je Auftrag, was erfasst und was fakturiert ist. Die Differenz ist das Geld, das sonst liegen bleibt — bei den meisten Betrieben ist das die erste Zahl, die nach der Einführung überrascht.

Ja. § 17 MiLoG verlangt die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit — aufzuzeichnen binnen sieben Kalendertagen, aufzubewahren zwei Jahre. § 16 Abs. 2 ArbZG verlangt zusätzlich die Aufzeichnung aller Zeiten über die werktägliche Arbeitszeit hinaus. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im Grundsatz für alle Arbeitgeber.

Zettel erfüllen das formal. Der Unterschied zeigt sich bei einer Prüfung: digital erfasste Zeiten sind mit Zeitstempel nachvollziehbar, ein Stapel Zettel ist es nicht. Wenn Sie den Papierweg brauchen, finden Sie bei uns eine Stundenzettel-Vorlage nach § 17 MiLoG zum Ausdrucken.