Inhalt dieses Ratgebers
Kurz gesagt
Im Baugewerbe müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden (§ 17 MiLoG). Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 gilt die Erfassungspflicht für alle Betriebe.
§ 17 MiLoG – für den Bau und Minijobs
Für Minijobber und für Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, darunter das Baugewerbe, gilt: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen, spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Arbeitstag folgenden Kalendertags, und mindestens zwei Jahre aufbewahren.
§ 16 Abs. 2 ArbZG – Mehrarbeit
Arbeitszeit, die über acht Stunden werktäglich hinausgeht, muss aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden.
Das BAG und die Reform
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 entschieden (1 ABR 22/21), dass Arbeitgeber ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen müssen – abgeleitet aus dem Arbeitsschutzgesetz. Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes mit elektronischer Erfassung am selben Tag liegt als Entwurf vor, ist im Oktober 2026 aber noch nicht beschlossen. Wer heute digital erfasst, muss später nichts umstellen.
Stundenlohnzettel nach VOB/B
Bei Stundenlohnarbeiten verlangt § 15 Abs. 3 VOB/B, die Stundenlohnzettel werktäglich oder wöchentlich einzureichen. Der Auftraggeber muss sie binnen sechs Werktagen zurückgeben – nicht fristgemäß zurückgegebene Zettel gelten als anerkannt. Die Frist arbeitet also für den Betrieb, der pünktlich einreicht.
Wie apvros dabei hilft
In apvros stempeln Mitarbeiter am Handy – Start, Pause, Ende, mit Standort und direkt auf Baustelle und Tätigkeit, auch ohne Netz. Die Stunden sind sofort im Büro, Überstunden-Saldo und Monatsberichte rechnet die Zeit-Verwaltung mit, und der Regiebericht mit Unterschrift des Kunden entsteht direkt auf der Baustelle.
Zeit-Verwaltung
Oktober 2026Oktober 2026
Durchrechnung bis 31.12. · 3 Mitarbeiter
Lena · 3 Einträge
3 Tage mit Überstunden27h 00min
+3h 00min
Thomas · 3 Einträge
2 Tage mit Überstunden25h 30min
+1h 30min
Markus · 2 Einträge
1 Tag mit Überstunden17h 00min
+1h 00min
Urlaubsantrag Markus
17.–21.11.2026 · 5 Tage
Stundenliste je Mitarbeiter als PDF für die Lohnverrechnung
Häufige Fragen
Muss ich die Arbeitszeit meiner Mitarbeiter aufzeichnen?
Im Baugewerbe müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden (§ 17 MiLoG). Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 gilt die Erfassungspflicht für alle Betriebe.
Wann gilt ein Stundenlohnzettel als anerkannt?
Nach § 15 Abs. 3 VOB/B muss der Auftraggeber eingereichte Stundenlohnzettel binnen sechs Werktagen zurückgeben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt.
Muss Mehrarbeit über acht Stunden aufgezeichnet werden?
Ja. Arbeitszeit, die über acht Stunden werktäglich hinausgeht, muss aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden (§ 16 Abs. 2 ArbZG).
Quellen
- § 17 Mindestlohngesetz (gesetze-im-internet.de)
- § 16 Arbeitszeitgesetz (gesetze-im-internet.de)
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21
- VOB/B § 15 Abs. 3
Stand Oktober 2026, zuletzt durchgesehen am 5. November 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung, Ihre Kammer oder einen Rechtsanwalt.